Schottergärten!
Besonders schlimm im Sinne der Biodiversität sind die sogenannten Schottergärten. Die großflächig mit Steinen und Kies zugeschütteten Vorgärten sind in einigen Teilen Deutschlands bereits verboten, z.B. Baden-Württemberg!
Hier geht nicht nur Lebensraum für Tiere verloren, die Kiesgärten verstärken im Sommer auch das Aufheizen der Stadt. Die Steine speichern die Wärme der Sommerhitze bis in die Abendstunden. Starkregen kann durch die versiegelten Böden schlechter abfließen.
Schottergärten und wie man es besser machen kann.
Jede Stadt und Gemeinde sollte mit gutem Beispiel vorangehen und gemeindeeigene Flächen mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen begrünen sowie insektenfreundlich gestalten. Pestizide, der Verlust natürlicher Lebensräume, Klimawandel und Krankheiten haben zu einem dramatischen Rückgang der Bienen geführt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir Maßnahmen ergreifen, um den Bienen sowie anderen Kleinstlebewesen zu helfen und ihre Lebensräume und unser Ökosystem zu schützen. Jeder von uns kann einen Beitrag leisten, um z.B. Bienen zu schützen. Dadurch, dass wir unsere Gärten mit insektenfreundlichen Pflanzen bereichern und uns für den Schutz der natürlichen Lebensräume einsetzen.
Alternativen zu Schotter-/Betonflächen:
Parkplätze, Zufahrten, Höfe, Abstellflächen und andere betonierte Flächen können leicht durch unversiegelte, wasserdurchlässige Alternativen ersetzt werden. Ein strapazierfähiger Kräuterrasen auf Spielflächen, Schotterrasen oder bewachsene und begrünte Rasengittersteine auf Parkflächen, Holzterrassen mit einer Drainageschicht darunter oder Pflasterung mit Recyclingmaterialien wie alten Backsteinen oder Pflastersteinen für kleine Wege im Garten bringen Abwechslung in die Gestaltung. Auch Wege mit einem Belag aus gehäckseltem Gehölzschnitt sind im Garten gute Alternativen zu versiegelten Wegen. (Quelle: Nabu.de)
Positivbeispiel:

Negativbeispiel:

Landesbauordnung Baden-Württemberg § 9:
⇒Nichtbebaute Flächen von bebauten Grundstücken
(1) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung(*) benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. (…)
(*)Schottergärten sind keine zulässige Verwendung!
Naturschutzgesetz Baden-Württemberg § 21a:
⇒Gartenanlagen
Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.
Linktipps:
- Grünfläche ohne Gießen! Wie das geht sieht/liest man ⇒hier (extern).
- So lassen sich Gärten vor dem Klimawandel schützen: ⇒hier (extern).
„Sattgrüner Rasen im Sommer ist ein Gartenbild, von dem wir uns verabschieden müssen“ (Eva Hofmann). Wer den Anblick von vertrocknetem, braunem Gras nicht erträgt, dem empfiehlt die Gartenbau-Ingenieurin sogenannten Kräuterrasen oder Blumenwiesen! - Artenschutz im eigenen Garten: ⇒hier (extern).
Wer im eigenen Garten Insekten, Vögel oder Kleinsäuger beobachten will, muss genau hinsehen. Denn in Deutschland sind viele von ihnen bedroht. Doch schon kleine Maßnahmen können den Tieren helfen.