Hier entsteht eine neue Seite über Schottergärten!
Und wie man es besser machen kann. Jede Stadt und Gemeinde sollte mit gutem Beispiel vorangehen und gemeindeeigene Flächen mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen begrünen sowie insektenfreundlich gestalten.
Landesbauordnung Baden-Württemberg § 9:
⇒Nichtbebaute Flächen von bebauten Grundstücken
Naturschutzgesetz Baden-Württemberg § 21a:
⇒Gartenanlagen
Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.
